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98/19/0160•Verwaltungsgerichtshof 98/19/0160
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 14.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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