Verwaltungsgerichtshof 98/11/0090

98/11/0090Corte amministrativa suprema25 ago 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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