Verwaltungsgerichtshof 98/10/0205

98/10/0205Corte amministrativa suprema7 set 1998

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 98/10/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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