Verwaltungsgerichtshof 98/05/0073

98/05/0073Corte amministrativa suprema1 set 1998

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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