Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 97/20/0597
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.09.1998
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Kostenausspruch infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als der (Administrativ-) Beschwerde betreffend die Genehmigung einer "Nachttischlampe" und "diverse(r) Schreibmaterialien" (nachfolgend als Beschwerdepunkte 2. und 3. behandelt) nicht stattgegeben wurde.
II. beschlossen:
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesministerium für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.