Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 97/05/0169
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.09.1998
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- und den Erst- bis Neuntmitbeteiligten insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Erst- bis Neuntmitbeteiligten wird abgewiesen.