Verwaltungsgerichtshof 96/19/1029

96/19/1029Corte amministrativa suprema18 set 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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