Verwaltungsgerichtshof 96/09/0259

96/09/0259Corte amministrativa suprema3 set 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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