Verwaltungsgerichtshof 96/09/0072

96/09/0072Corte amministrativa suprema16 set 1998

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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