Verwaltungsgerichtshof 96/07/0005

96/07/0005Corte amministrativa suprema6 ago 1998

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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