Verwaltungsgerichtshof 96/04/0045

96/04/0045Corte amministrativa suprema18 giu 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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