Verwaltungsgerichtshof 96/03/0266

96/03/0266Corte amministrativa suprema8 set 1998

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1998:1996030266.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Anträge der belangten Behörde und der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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