Verwaltungsgerichtshof 95/21/0315

95/21/0315Corte amministrativa suprema5 ago 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0315

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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