Verwaltungsgerichtshof 95/21/0025

95/21/0025Corte amministrativa suprema15 dic 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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