Verwaltungsgerichtshof 95/20/0241

95/20/0241Corte amministrativa suprema5 giu 1996

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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