Verwaltungsgerichtshof 95/16/0149

95/16/0149Corte amministrativa suprema22 mag 1996

Regest

Frist Mängelbehebung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

zu 1. den Beschluß gefaßt:

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht

stattgegeben;

und zu 2. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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