Verwaltungsgerichtshof 95/12/0261

95/12/0261Corte amministrativa suprema31 mag 1996

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0261

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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