Verwaltungsgerichtshof 95/12/0004

95/12/0004Corte amministrativa suprema26 giu 1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Verhältnis zu anderen Normen und Materien Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.