Verwaltungsgerichtshof 95/11/0266

95/11/0266Corte amministrativa suprema15 dic 1995

Regest

Spruch und Begründung Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.