Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 95/10/0121
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.11.1995
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
2. über den Antrag der mitbeteiligten Partei, das mit dem Beschluß vom 20. September 1995, Zl. AW 95/10/0032, abgeschlossene Verfahren über den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wiederaufzunehmen, den Beschluß gefaßt:
Dem Antrag wird nicht stattgegeben.