Verwaltungsgerichtshof 95/10/0012

95/10/0012Corte amministrativa suprema23 ott 1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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