Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 95/10/0003
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.10.1995
Spruch
- zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil 1 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
- den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchteil 2 des angefochtenen Bescheides richtet, als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.