Verwaltungsgerichtshof 95/09/0320

95/09/0320Corte amministrativa suprema15 set 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0320

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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