Verwaltungsgerichtshof 95/09/0247

95/09/0247Corte amministrativa suprema15 set 1998

Regest

Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.