Verwaltungsgerichtshof 95/07/0135

95/07/0135Corte amministrativa suprema14 dic 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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