Verwaltungsgerichtshof 95/07/0046

95/07/0046Corte amministrativa suprema24 ott 1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einvernehmenserfordernis Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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