Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 95/06/0107
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.09.1995
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien dieses Verfahrens insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien sowie das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gemeinde wird abgewiesen.