Verwaltungsgerichtshof 95/05/0309

95/05/0309Corte amministrativa suprema19 dic 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- und dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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