Verwaltungsgerichtshof 95/03/0233

95/03/0233Corte amministrativa suprema29 mag 1996

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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