Verwaltungsgerichtshof 95/02/0334

95/02/0334Corte amministrativa suprema23 feb 1996

Regest

Ermessen Geldstrafe und Arreststrafe Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0334

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die zur hg. Zl. 95/02/0334 protokollierte Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der zur hg. Zl. 95/02/0556 protokollierten Beschwerde wird abgelehnt.

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