Verwaltungsgerichtshof 95/02/0263

95/02/0263Corte amministrativa suprema8 set 1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 freie Beweiswürdigung in dubio pro reo

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1995

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den zu 1) zitierten Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der gegen den zu 2) zitierten Bescheid gerichteten Beschwerde wird abgelehnt.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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