Verwaltungsgerichtshof 95/02/0255

95/02/0255Corte amministrativa suprema23 feb 1996

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Verfahrensrecht AVG Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit damit die Verletzung des "Rechtes auf Gleichbehandlung aller Bewilligungswerber bei der Erlangung einer Tanzschulbewilligung" behauptet wird, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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