Verwaltungsgerichtshof 95/02/0136

95/02/0136Corte amministrativa suprema8 set 1995

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung genossene Alkoholmenge Rückrechnung Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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