Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 94/19/0277
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.03.1994
Spruch
Der den Erstbeschwerdeführer betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Hingegen wird die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.