progetti
94/18/0323•Verwaltungsgerichtshof 94/18/0323
94/18/0323Corte amministrativa suprema18 mag 1995
Jugendstraftat Soziale Intergration
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.