Verwaltungsgerichtshof 94/16/0119

94/16/0119Corte amministrativa suprema27 feb 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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