Verwaltungsgerichtshof 94/16/0009

94/16/0009Corte amministrativa suprema18 ago 1994

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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