Verwaltungsgerichtshof 94/14/0086

94/14/0086Corte amministrativa suprema20 dic 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers und der Drittbeschwerdeführerin betreffend Gewerbesteuermeßbetrag 1991 wird zurückgewiesen.

und im übrigen zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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