Verwaltungsgerichtshof 94/12/0340

94/12/0340Corte amministrativa suprema24 nov 1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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