Verwaltungsgerichtshof 94/11/0293

94/11/0293Corte amministrativa suprema17 gen 1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Masseverwalter

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0293

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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