Verwaltungsgerichtshof 94/11/0052

94/11/0052Corte amministrativa suprema28 giu 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird in dem Umfang als unzulässig zurückgewiesen, als mit dem angefochtenen Bescheid die Bewilligung eines Tonfolgehornes versagt wird.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.