Verwaltungsgerichtshof 94/10/0162

94/10/0162Corte amministrativa suprema30 gen 1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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