Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 94/09/0364
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.1997
Spruch
I. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid hinsichtlich der Zusatzrente für das Jahr 1994 richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Der die Zusatzrente für das Jahr 1993 betreffende Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.