Verwaltungsgerichtshof 94/09/0257

94/09/0257Corte amministrativa suprema12 dic 1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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