Verwaltungsgerichtshof 94/08/0086

94/08/0086Corte amministrativa suprema5 set 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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