Verwaltungsgerichtshof 94/07/0084

94/07/0084Corte amministrativa suprema28 mar 1995

Regest

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen sachliche Zuständigkeit

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Verwaltungsgerichtshof 94/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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