Verwaltungsgerichtshof 94/07/0079

94/07/0079Corte amministrativa suprema27 set 1994

Regest

Grundsatz der Unbeschränktheit Inhalt des Spruches Diverses Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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