Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 94/06/0200
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.02.1995
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin (LS) wird zurückgewiesen. Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Aufgrund der Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.