Verwaltungsgerichtshof 94/06/0169

94/06/0169Corte amministrativa suprema26 gen 1995

Regest

Ermessen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben gemeinsam dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.