Verwaltungsgerichtshof 94/06/0140

94/06/0140Corte amministrativa suprema15 dic 1994

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 13.880,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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